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AKTUELL

REGELUNGEN & GESETZE FÜR ÖLTANK-EIGENTÜMER

Seit 01.08.2017 ist die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft. Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und bringt wesentliche Änderungen für die Arbeit an Heizölverbraucheranlagen mit sich.

​​​​​​Das Wasserhaushaltsgesetz besagt, dass alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen, betrieben, unterhalten, errichtet und stillgelegt werden dürfen.

01

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

02

Technische Regeln wassergefährdender Stoffe

03

Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen innerhalb & außerhalb von Schutz-/Überschwemmungsgebieten

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