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Seit 01.08.2017

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ist die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft.

Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und bringt wesentliche Änderungen für die Arbeit an Heizölverbraucheranlagen mit sich.

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Zur Erinnerung:

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Das Wasserhaushaltsgesetz besagt, dass alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen, betrieben, unterhalten, errichtet und stillgelegt werden dürfen.

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Neue Regelungen für Heizölverbraucheranlagen

nach AwSV und TRwS 791-2

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