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Seit 01.08.2017

ist die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft.

Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und bringt wesentliche Änderungen für die Arbeit an Heizölverbraucheranlagen mit sich.

Zur Erinnerung:

Das Wasserhaushaltsgesetz besagt, dass alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen, betrieben, unterhalten, errichtet und stillgelegt werden dürfen.


Neue Regelungen für Heizölverbraucheranlagen

nach AwSV und TRwS 791-2

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