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Details

1. AwSV

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2. TRwS

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3. Prüfintervall

Neue Regelungen ab 2017

Seit 01.08.2017

​ist die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft.

Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und bringt wesentliche Änderungen für die Arbeit an Heizölverbraucheranlagen mit sich.

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Zur Erinnerung​

Das Wasserhaushaltsgesetz besagt, dass alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen, betrieben, unterhalten, errichtet und stillgelegt werden dürfen.

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