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Details

1. AwSV

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2. TRwS

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3. Prüfintervall


Neue Regelungen ab August 2017

 

Seit 01.08.2017

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ist die neue „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV) in Kraft.

Diese Verordnung hat Gesetzeskraft und bringt wesentliche Änderungen für die Arbeit an Heizölverbraucheranlagen mit sich.

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Zur Erinnerung:

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Das Wasserhaushaltsgesetz besagt, dass alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen, betrieben, unterhalten, errichtet und stillgelegt werden dürfen.

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